mpass ist ein gemeinsamer Service der Vodafone D2 GmbH und Telefónica O2 Germany. Im Anschluss finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der beiden Anbieter für mpass.
Bitte entscheiden Sie sich zur Nutzung von mpass für eine Anmeldung über Vodafone oder Telefónica O2 Germany, sofern Sie nicht bereits bei einem dieser beiden Anbieter einen Mobilfunkvertrag haben.
Wichtig: Mit der Anmeldung zu mpass schließen Sie keinen weiteren Mobilfunkvertrag ab!
AGB für mpass von Vodafone D2
(Die AGBs von Vodafone D2 als PDF Download)
AGB für mpass von Telefónica O2 Germany
(Die AGBs von Telefónica O2 Germany als PDF Download)
Präambel
Die Vodafone D2 GmbH (nachfolgend VF D2 genannt) bietet Kunden ein mobiles Bezahlverfahren (genannt mpass-Bezahlverfahren) an, durch das der Zahlungsverkehr zwischen dem Kunden und Vertragsunternehmen des mpass-Verbundes bargeldlos und unter Autorisierung mittels Mobiltelefon abgewickelt werden kann. VF D2 benutzt hierfür existierende Bezahlverfahren wie das Lastschrifteinzugsverfahren und hat dieses Verfahren mit einer Bestätigungsfunktion mittels Mobiltelefon kombiniert. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Finanzdienstleister der VF D2. Diese werden im Zuge einer jeden Zahltransaktion explizit benannt. Die Finanzdienstleister sind durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BAFin) zur Durchführung der entsprechenden Zahlungsart zugelassen. Durch die Registrierung wird dem Kunden ermöglicht das mpass-Bezahlverfahren zur Autorisierung von Zahlungen gegenüber Vertragsunternehmen des mpass-Verbundes - hierzu zählen Internet-Händler und Internet-Dienstleister - zu verwenden. Die nachstehenden Regelungen und Erläuterungen beschreiben die Abwicklung des mpass-Bezahlverfahrens und gelten für das Vertragsverhältnis zwischen VF D2 und dem Kunden ergänzend:
1. Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen
Mit dem von VF D2 für einen Kunden eingerichteten mpass-Bezahlverfahren (nachfolgend „mpass“ genannt) kann der Kunde im Rahmen des mpass-Verbundes bei Vertragsunternehmen der VF D2 hierzu zählen Internet-Händler, Händler und Dienstleister Waren und/oder Dienstleistungen - bargeldlos bezahlen. Die Vertragsunternehmen sind am mpass-Akzeptanzsymbol zu erkennen. Ein Kunde kann nur einmal für mpass angemeldet und freigeschaltet werden. Bei Wechsel des Mobilfunkanbieters oder des Vertragsstatus und Rufnummernportierung ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Der Service ist nicht übertragbar und darf nur vom Kunden selbst genutzt werden.
2. Kundenkennwort oder Persönliche Geheimzahl (PIN) und Sorgfaltspflichten des Kunden
Der Kunde benötigt zur Nutzung von mpass entweder sein Vodafone Kundenkennwort, oder eine speziell für mpass vergebene persönliche Geheimzahl (PIN). In jedem Fall ist das Vodafone Kundenkennwort oder die PIN streng geheim zu halten. Das Vodafone Kundenkennwort bzw. die PIN darf unter keinen Umständen Dritten zugänglich gemacht werden. Es/sie darf daher insbesondere nicht auf dem Mobiltelefon vermerkt oder dort oder in dessen Nähe abgespeichert werden; ebenso ist bei jeder Eingabe/Nutzung darauf zu achten, dass Dritte das Kennwort/die PIN nicht einsehen können. Es ist dem Kunden möglich, seine PIN in seinem persönlichen Kundenbereich auf der Website www.mpass.de zu ändern.
Stellt der Kunde eine missbräuchliche Nutzung von mpass oder einen Verlust oder Diebstahl des Mobiltelefons bzw. der beim VF D2 registrierten SIM-Karte fest, ist er verpflichtet, VF D2 hierüber unverzüglich zu unterrichten, um seinen Zugang zu mpass sperren zu lassen. Bei missbräuchlicher Benutzung durch Dritte entfällt die Haftung des Kunden für Schäden, die nach der Benachrichtigung an den VF D2 entstehen. In diesem Fall wird das Konto des Kunden nicht belastet. Für Schäden, die vor der unverzüglichen Benachrichtigung der VF D2 entstehen, haftet der Kunde nur in Höhe von EUR 50,-. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Kunde die unbefugte Drittnutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine mpass-Zugangsdaten Dritten zugänglich macht oder sein Mobiltelefon/die SIM-Karte nicht getrennt von diesen aufbewahrt.
3. Verfügungsrahmen
Der Kunde darf mpass nur insoweit nutzen, als seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse den Ausgleich gewährleisten. VF D2 kann jederzeit den Verfügungsrahmen des Kunden, der diesem im Rahmen der Nutzung von mpass zur Verfügung steht, in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden ändern und wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen.
4. Zahlungsverpflichtung des Kunden
Bestätigt ein Kunde eine Zahlung durch Eingabe seiner mpass-PIN oder seines Vodafone Kundenkennwortes und/oder das Senden einer Autorisierungs-SMS, so ermächtigt er den seitens VF D2 eingesetzten Finanzdienstleister, den Betrag, den er dem Vertragsunternehmen aufgrund der von ihm in Anspruch genommenen Leistung schuldet, seinem bei mpass angegebenen Bankkonto einzuziehen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Transaktionsbetrag zu erstatten und hat für ausreichende Deckung auf seinem Bankkonto zu sorgen. Etwaige Beanstandungen oder Reklamationen des Berechtigten hinsichtlich der erhaltenen Leistung sind direkt mit dem Empfänger der Zahlung/dem Vertragsunternehmen, zu klären.
5. Nichteinlösung von Lastschriften und Verzug
Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so ist VF D2 berechtigt, dem jeweiligen Finanzdienstleister der VF D2, der die fragliche Zahlungstransaktion abgewickelt hat, oder dem Vertragsunternehmen auf Anfrage den Namen, die ihr bekannte Anschrift und weitere personenbezogene Daten des Kunden mitzuteilen, damit der Finanzdienstleister oder das Vertragsunternehmen die Forderung beitreiben, oder gegebenenfalls an ein Inkassounternehmen zum Zwecke der Eintreibung weitergeben kann. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden und hat dies der Kunde zu vertreten, ist er verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten zu erstatten. Die Geltendmachung eines diesbezüglichen weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Für den Fall einer Rücklastschrift mangels Deckung sind die Finanzdienstleister berechtigt, den Betrag zzgl. entstandener Kosten innerhalb von 30 Bankarbeitstagen erneut von dem Konto des Kunden per Lastschrift einzuziehen.
VF D2 und die Finanzdienstleister sind bei Verzug des Kunden mit Zahlungsverpflichtungen berechtigt, den Ersatz der durch den Verzug entstandenen Abwicklungs- und Bearbeitungskosten - wie insbesondere Kosten der Rücklastschriften - zu verlangen. Darüber hinaus sind die Finanzdienstleister berechtigt, Verzugszinsen vom jeweils ausständigen Betrag in Höhe von 5 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
6. Informationspflicht des Kunden bei Änderung seiner persönlichen Daten
Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner im Rahmen von mpass hinterlegten persönlichen und vertragswesentlichen Daten unverzüglich in seinem persönlichen Kundenbereich auf der Website www.mpass.de entsprechend anzugeben/einzustellen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Bankverbindung des Berechtigten sowie auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist VF D2 berechtigt, dem Kunden die ihr, den Finanzdienstleistern und/oder dem Vertragsunternehmen dadurch entstehenden Mehraufwendungen und Schäden in Rechnung zu stellen.
7. Haftung VF D2
VF D2 wird das mpass-Bezahlverfahren regelmäßig verfügbar halten. Trotz sorgfältiger Betriebsführung kann das mpass-Bezahlverfahren in einzelnen Fällen nicht verfügbar sein, z.B. bei allgemeinen Störungen der Mobilfunknetze oder bei Funktionsunfähigkeit der mobilen Endgeräte. Für Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit des mpass-Bezahlverfahren resultieren und nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind sowie für sonstige Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind, ist die Haftung für VF D2 ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. VF D2 übernimmt ebenfalls keine Haftung für den Fall, dass die SIM-Karte des Kunden gesperrt wurde/defekt oder aus anderweitigen Gründen nicht nutzbar ist und das mpass Bezahlverfahren aus einem derartigen Grund nicht genutzt werden kann.
VF D2 ist nicht für Leistungen der Vertragsunternehmen (des Verkäufers von Waren und/oder Dienstleistungen) dem Kunden gegenüber oder für Dienstleister, die im Auftrage der Vertragsunternehmen tätig sind, wie z.B. Inkassounternehmen und Telekommunikationsbetreiber, verantwortlich. Etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und dem Vertragsunternehmen, z.B. darüber, ob die Leistungen ordnungsgemäß sind, muss der Kunde direkt mit dem Vertragsunternehmen regeln. Nur von diesem kann er auch das gezahlte Entgelt zurückverlangen.
8. Kündigungsrecht des Kunden
Der Kunde kann sein mpass-Vertragsverhältnis jederzeit im seinem persönlichen Bereich auf www.mpass.de ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gegenüber der VF D2 kündigen. Jegliche Transaktionen, die vor dem Zeitpunkt der Kündigungserklärung kundenseitig autorisiert worden sind, werden auch nach Eingang der Kündigung vollumfänglich abgewickelt.
Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses erlischt auch automatisch die Einwilligung zu einer Schufa-Abfrage.
9. Kündigungsrecht VF D2
VF D2 kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem (1) Monat beenden. Die Kündigung erfolgt in Schriftform, wobei auch eine elektronische Kündigungsmitteilung dem Formerfordernis genügt. VF D2 kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Vertrages für die VF D2 unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bewusst unrichtige Angaben zu vertragswesentlichen/persönlichen Daten , wie bspw. Adresse, Alter oder Bankverbindung gemacht hat, oder eine Lastschrift aus vom Berechtigten zu vertretenden Gründen endgültig nicht eingelöst wird.
Mit dem Zugang der Kündigung darf mpass seitens des Kunden nicht mehr verwendet werden. VF D2 darf die Nutzung von mpass mit Zugang der Kündigung sperren.
10. Bonitätsprüfung und Einwilligung zur Datenübermittlung
VF D2 und die im Rahmen von mpass seitens VF D2 beauftragten Finanzdienstleister sind berechtigt, im Zuge der Zahlungsvorgänge, die ein mpass Nutzer initiiert, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen. Zu diesem Zweck können zu prüfende Daten (Vor- und Zuname, vollständige Anschrift, Geburtsdatum sowie Bankverbindung) auch an externe Dienstleister (Auskunfteien) weitergeleitet werden. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt.
Im Fall einer negativen Antwort ist VF D2 berechtigt, die Registrierung zum mpass-Bezahlverfahren bzw. die einzelne Zahlungstransaktion abzulehnen. Ein ausführliches Informationsblatt zur Bonitätsprüfung kann der Kunde bei Infoscore einholen.
11. Datenschutz
VF D2 sichert dem Kunden die vertrauliche Behandlung seiner Daten entsprechend den Datenschutzbestimmungen zu. Die Daten werden grundsätzlich nur zur Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des mpass-Bezahlverfahrens verwendet, insbesondere zur Abwicklung von Zahlungstransaktionen und Bezahlvorgängen und zur Darstellung und Verwaltung derselben im mpass-Kundenportal (www.mpass.de).
Sofern ein Vertragskunde von VF D2 seine Einwilligung erteilt, berechtigt er VF D2 damit, die bei VF D2 gespeicherten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Kontoverbindung) für die Anmeldung zu mpass und vorgenannte Zwecke zu verwenden.
Soweit VF D2 aufgrund gesetzlicher Regularien dazu berechtigt ist, oder wenn der Kunde VF D2 im Vorfeld seine Einwilligung erteilt hat, verwendet und nutzt VF D2 die personenbezogenen Daten auch für dort bezeichnete Zwecke (bspw. Marketing).
Mit der Einwilligung im Rahmen der Anmeldung/Registrierung zu mpass erklärt der Kunde, dass er die Datenschutzbestimmungen des mpass-Bezahlverfahrens gelesen hat und diese anerkennt.
12. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden durch VF D2 schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als stillschweigend vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang derselben schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Folge wird VF D2 den Kunden in der Änderungsmitteilung hinweisen.
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
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Präambel
Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG (nachfolgend O2 genannt) bietet Kunden von O2 sowie Fremdkunden (nachfolgend „Kunden“ genannt) ein mobiles Zahlungsverfahren (genannt mpass-Zahlungsverfahren) an, durch das der Zahlungsverkehr zwischen dem Kunden und Vertragsunternehmen des mpass- Verbundes bargeldlos mittels Mobiltelefon abgewickelt werden kann. O2 benutzt hierfür existierende Zahlungsverfahren, wie das Lastschrifteinzugsverfahren, und hat dieses Verfahren mit einer Bestätigungsfunktion mittels Mobiltelefon kombiniert. Die Zahlungsabwicklung einer Transaktion erfolgt jeweils über einen bestimmten Finanzdienstleister (im Folgenden „Dienstleister“ genannt), der vor Durchführung der jeweiligen Transaktion dem Kunden angegeben wird. . Die betreffenden Dienstleister sind durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BAFin) zur Durchführung der entsprechenden Zahlungsart zugelassen. Durch die Registrierung wird dem Kunden ermöglicht, das mpass-Zahlungsverfahren zur Autorisierung von Zahlungen gegenüber Vertragsunternehmern des mpass-Verbundes - hierzu zählen Internet-Händler und Internet-Dienstleister - zu verwenden. Die nachstehenden Regelungen und Erläuterungen beschreiben die Abwicklung des mpass-Zahlungsverfahrens und gelten für das Vertragsverhältnis zwischen O2 und dem Kunden ergänzend:
1. Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen
Mit dem mpass-Zahlungsverfahren kann der Kunde bei Vertragsunternehmern des mpass-Verbundes Waren und/oder Dienstleistungen bargeldlos bezahlen. Die Vertragsunternehmer sind am mpass-Akzeptanzsymbol zu erkennen.
Der Kunde kann sich nur einmal für das mpass-Zahlungsverfahren anmelden und freischalten lassen. Bei Wechsel des Mobilfunkanbieters oder des Vertragsstatus oder Rufnummernportierung ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Das mpass- Zahlungsverfahren ist nicht übertragbar und darf nur selbst vom Kunden genutzt werden.
2. PIN-Nummer und Sorgfaltspflicht des Kunden
Der Kunde benötigt zur Nutzung des mpass-Zahlungsverfahrens die von ihm selbst gewählte mpass-PIN-Nummer (nachfolgend PIN-Nummer genannt). Diese PIN-Nummer ist streng geheim zu halten und darf insbesondere nicht auf dem Mobiltelefon vermerkt oder in dessen Nähe abgespeichert werden. Der Kunde kann seine PIN-Nummer jederzeit in seinem persönlichen Bereich unter www.mpass.de ändern.
Stellt der Kunde eine missbräuchliche Nutzung des mpass-Zahlungsverfahrens oder seiner PIN-Nummer und/oder einen Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen des Mobiltelefons bzw. seiner bei O2 registrierten SIM-Karte fest, ist er verpflichtet, O2 hierüber unverzüglich unter der Telefonnummer 01805-624357 (0,14 €/min aus dem Festnetz der Dt. Telekom, abweichend aus dem Mobilfunk, ab 01.03.2010 max. 42 ct./Min.) oder 0179-55222 (kostenlos über Mobilfunk- oder DSL-Anschluss von O2) zu unterrichten, um den Zugang zum mpass-Zahlungsverfahren sperren zu lassen. Der Kunde kann aber auch selbst seine Teilnahme am mpass-Zahlungsverfahren in seinem persönlichen Bereich unter www.mpass.de sperren.
Bei missbräuchlicher Benutzung durch einen Dritten entfällt eine Haftung des Kunden für Schäden, die nach Benachrichtigung von O2 entstehen. In diesem Fall wird das Konto des Kunden nicht belastet. Für Schäden, die vor unverzüglicher Benachrichtigung über den Verlust oder das Abhandenkommen des Mobiltelefons bzw. der SIM-Karte und /oder PIN-Nummer entstehen, haftet der Kunde nur in Höhe von 10% des Gesamtschadens. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde seine Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat. Grobe Fahrlässigkeit kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde seine mpass-Zugangsdaten, insbesondere seine PIN–Nummer, Dritten zugänglich macht oder sein Mobilfunktelefon bzw. die SIM-Karte und die PIN-Nummer nicht getrennt verwahrt.
3. Zahlungsverpflichtung des Kunden
Bestätigt der Kunde eine Zahlung durch die Eingabe seiner PIN–Nummer und dem Senden einer Bestätigungs-SMS, so ermächtigt der Kundeden jeweiligen Dienstleister, den Betrag, den er dem Vertragsunternehmen aufgrund der in Anspruch genommenen Leistung schuldet, von seinem bei der Registrierung angegeben Girokonto per Lastschrift einzuziehen.
Der Kunde ist verpflichtet, jeweils für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Etwaige Beanstandungen oder Gewährleistungsrechte hinsichtlich der gekauften Ware und/oder Dienstleistung kann der Kunde nur direkt gegenüber dem Empfänger der Zahlung, dem Vertragsunternehmen, geltend machen.
4. Informations- und Hinweispflichten des Kunden
Für Prepaid-Kunden von O2 oder Fremdkunden
Ein Prepaid-Kunde oder ein Fremdkunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner hinterlegten persönlichen und vertragswesentlichen Daten, insbesondere die Änderung seiner Bankverbindung und die Änderung seiner Mobilfunknummer unverzüglich in seinem persönlichen Bereich unter www.mpass.de einzustellen. Kommt der Prepaid-Kunde oder Fremdkunde seiner Mitteilungspflicht nicht nach, so ist O2 berechtigt, dem Prepaid-Kunden oder Fremdkunden die ihr bzw. dem jeweiligen Dienstleister oder dem Vertragsunternehmen dadurch entstehenden Mehraufwendungen und Schäden in Rechnung zustellen, solange der Kunde nicht nachweist, dass die entstandenen Schäden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.
Für Postpaid-Kunden von O2
Ändert ein Postpaid-Kunde seine Bankverbindung bei O2, wird diese Bankverbindung künftig auch für das mpass-Zahlungsverfahren verwendet.
5. Nichteinlösung von Lastschriften und Verzug
Hat der Kunde die Nichteinlösung einer Lastschrift zu vertreten, so ist der Kunde verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten (wie z.B. Bankspesen, Bearbeitungskosten) zu erstatten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Für den Fall einer Rücklastschrift mangels Deckung ist der jeweilige Dienstleister berechtigt, den Betrag zzgl. entstandener Kosten innerhalb von 30 Bankarbeitstagen erneut vom Konto des Kunden per Lastschrift einzuziehen.
Bei Verzug des Kunden mit einer Zahlungsverpflichtung sind O2 und der jeweilige Dienstleister berechtigt, den Ersatz der durch den Verzug entstandenen Abwicklungs- und Bearbeitungskosten, wie z.B. Kosten der Rücklastschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist der jeweilige Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verlangen.
6. Haftung von O2
O2 wird das mpass-Zahlungsverfahren regelmäßig verfügbar halten. Trotz sorgfältiger Betriebsführung kann das mpass-Zahlungsverfahren in einzelnen Fällen nicht verfügbar sein, z.B. bei allgemeinen Störungen der Mobilfunknetze oder bei Funktionsunfähigkeit der mobilen Endgeräte. Für Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit des mpass- Zahlungsverfahren resultieren und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für sonstige Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind, übernimmt O2 keine Haftung. Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
O2 übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die SIM-Karte des Kunden gesperrt wurde/defekt oder aus sonstigen Gründen nicht nutzbar ist und das mpass- Zahlungsverfahren aus diesen Gründen nicht genutzt werden kann.
O2 übernimmt gleichfalls keine Haftung für Rechtsgeschäfte, die der Kunde mit dem Vertragsunternehmen (des Verkäufers von Waren und /oder Dienstleistungen) abschließt. Einwendungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis mit dem Vertragsunternehmen, z.B. darüber, ob die Leistungen des Vertragsunternehmers ordnungsgemäß sind, sind vom Kunden unmittelbar gegenüber diesem geltend zu machen. Der Kunde kann das von ihm geleistete Entgelt nur unmittelbar vom Vertragsunternehmer zurückverlangen.
7. Kündigungsrecht des Kunden
Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist in seinem persönlichen Bereich unter www.mpass.de kündigen. Bis zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung vom Kunden autorisierte Transaktionsbeträge werden auch nach Eingang der Kündigung abgewickelt.
Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses erlischt auch automatisch die Einwilligung zu einer Schufa-Abfrage.
8. Kündigungsrecht von O2
O2 kann das Vertragsverhältnis ohne die Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung erfolgt in der Regel per Email, sie kann im Einzelfall auch per Post erfolgen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde bewusst unrichtige Angaben hinsichtlich seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten gemacht hat oder eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen endgültig nicht eingelöst wird.
Mit Zugang der Kündigung darf der Kunde das mpass-Zahlungsverfahren nicht mehr verwenden. O2 ist berechtigt, mit Zugang der Kündigung die Zulassung des Kunden zum mpass-Zahlungsverfahren sperren zu lassen.
9. Bonitätsprüfung und Einwilligung zur Datenübermittlung
O2 ist vor Freischaltung der Registrierung und bei jeder vom Kunden autorisierten Zahlungstransaktion berechtigt, den bei der Registrierung angegebenen Vor- und Nachnamen des Kunden sowie die vollständige Anschrift und das Geburtsdatum des Kunden zur Durchführung einer Bonitätsprüfung an den jeweiligen Dienstleister, zur Weiterleitung an das jeweilige Wirtschaftsauskunfteiunternehmen und die angegebene Bankverbindung des Kunden zur Prüfung gegen die Sperrdatei des jeweiligen Dienstleisters zu übermitteln. Im Fall einer negativen Antwort ist O2 berechtigt, die Registrierung zum mpass-Zahlungsverfahren bzw. die einzelne Zahlungstransaktion abzulehnen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt. Ein ausführliches Informationsblatt zur Bonitätsprüfung kann der Kunde bei Infoscore einholen.
O2 ist berechtigt, die für die Zahlungsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden an den jeweiligen Dienstleister für Zwecke der Durchführung der Zahlungstransaktionen zu übermitteln. Sollte bei einzelnen Transaktionen als Dienst für den Kunden eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an den Händler erforderlich sein, damit der Händler dem Kunden die Ware liefern kann (z.B. voice shopping), so ermächtigt der Kunde O2 zur Weitergabe der erforderlichen Daten dann, wenn er eine Transaktion durch Eingabe seiner PIN-Nummer autorisiert und er zuvor zur Weitergabe von O2 befragt wurde. Eine darüber hinausgehende Datenübermittlung findet nicht statt, es sei denn, O2 ist gesetzlich dazu verpflichtet oder der Kunde hat O2 hierzu vorab seine Einwilligung erteilt.
Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden (z.B. mangels Deckung oder Widerspruch), so ist O2 berechtigt, dem jeweiligen Dienstleister oder dem Vertragsunternehmer auf Anfrage die ihr bekannten personenbezogenen Daten des Kunden (wie Name und Anschrift) mitzuteilen, damit der jeweilige Dienstleister oder der Vertragsunternehmer die Forderung beitreiben, oder ggf. an ein Inkassounternehmen weitergeben kann.
10. Datenschutz
O2 ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich für die Vertragsdurchführung und Abwicklung des mpass-Zahlungsverfahren zu erheben und zu verwenden. Dazu gehört insbesondere die Verwendung und Nutzung zur Abwicklung von Zahlungstransaktionen und zur Darstellung und Verwaltung derselben im mpass- Kundenportal. Wenn ein O2 Postpaid-Kunde seine Einwilligung erteilt hat, ist O2 weiter berechtigt, die bei O2 gespeicherten Bestandsdaten (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Kontoverbindung) für die Registrierung zum mpass- Zahlungsverfahren und vorgenannte Zwecke zu verwenden. Soweit O2 aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu berechtigt ist oder wenn der Kunde O2 vorab eine Einwilligung erteilt hat, verwendet und nutzt O2 die personenbezogenen Daten des Kunden auch für dort bezeichnete Zwecke (z.B.Werbung für Produkte von O2).
Mit der Einwilligung bei der Registrierung zum mpass-Zahlungsverfahren erklärt der Kunde, dass er die Datenschutzbestimmungen des mpass-Zahlungsverfahren gelesen hat und diese anerkennt.
11. Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Angebot von O2 und Annahme des Kunden vereinbart. Das Angebot von O2 erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von O2 und/oder widerspricht er diesem nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern O2 den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
Hier klicken, um die Schufa-Einwilligung einzusehen.