SCHUFA-Klausel bei Bonitätsprüfung und Forderungsüberwachung durch Dritte
Ich willige ein, dass die easycash GmbH, Am Gierath 20, 40885 Ratingen (nachfolgend „easycash“), die für VF D2 / Telekom / O2 offene Forderungen zur Refinanzierung übernimmt, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages mit VF D2 / Telekom / O2 übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält.
Unabhängig davon wird easycash der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen von easycash oder Dritter erforderlich ist und
Darüber hinaus wird easycash der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (sonstiges betrügerisches Verhalten oder mißbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von easycash oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Ich willige ein, dass easycash meine Personalien sowie meine Angaben zur Bankverbindung (insbesondere Bankleitzahl und Kontonummer) zum Zwecke der Kontonummernprüfung an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, übermittelt und die SCHUFA anhand dieser Daten zunächst prüft, ob die von mir gemachten Angaben zur Bankverbindung plausibel sind. Ferner willige ich ein, dass die SCHUFA diese Daten zur Prüfung verwendet, ob diese ggf. in ihrem Datenbestand gespeichert sind und sodann das Ergebnis der Überprüfung an easycash zurück übermittelt. Ein weiterer Datenaustausch wie die Bekanntgabe von Bonitätsinformationen oder die Übermittlung abweichender Bankverbindungsdaten sowie eine Speicherung meiner Daten im SCHUFA-Datenbestand findet im Rahmen der Kontonummernprüfung nicht statt. Es wird aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Bankverbindungsdaten bei der SCHUFA gespeichert.